Funktion | Mitglieder |
---|---|
Vorsitzende und Schriftführerin | Heinemann Christine |
Stellvertreter und Kassier | Hallweger Bernhard |
Geisreiter Julia | |
Kraus Stefanie | |
Maier Bianca | |
Münch Michaela | |
Schwabl Susi | |
Thaler Lisa | |
Tratz Kathrin |
Schulleitung, Lehrer und Eltern sind Partner bei der Erziehung der Kinder. Ein harmonisches und lebendiges Miteinander an der Schule – ein schönes Ziel für alle Beteiligten.
Der Elternbeirat arbeitet zusammen mit der Schulleitung, der Lehrerschaft und der Schülermitverantwortung zum Wohle der Kinder. Der Elternbeirat ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt.
Der Elternbeirat befasst sich mit Problemen, die von den Eltern an ihn herangetragen werden und ermöglicht über Elternspenden Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann. Er wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit.
Wie wird der Elternbeirat gebildet?
Der Elternbeirat ist lt. Art. 65 BayEUG die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler. Mit Inkrafttreten der neuen „Bayerischen Schulordnung“ zum 01.08.2016 änderte sich das Verfahren zur Wahl der Elternbeiräte. Zuvor waren an unserer Schule die gewählten Klassenelternsprecher zugleich die Mitglieder des Elternbeirates. Dieser Zusammenhang wurde abgeschafft. Die Elternbeiratsmitglieder werden von allen Eltern gewählt.
Welche Aufgaben hat der Elternbeirat?
o die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten
o den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen
o das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen
o Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten
Informationen des Kultusministeriums zu den Rechten und Pflichten des Elternbeirats
Wahlvorschlag Elternbeirat (bitte klicken)
Wir setzen zur Kommunikation innerhalb der Schulfamilie das Internetportal Schulmanager Online ein. Weitere Infos finden Sie hier