Den Anweisungen der Lehrkräfte und des Personals ist – insbesondere in der aktuellen Situation im Hinblick auf nötige Hygienevorschriften – Folge zu leisten.
Ab 7:30 Uhr bis 7:45 Uhr bzw. ab 8:15 Uhr bis 8:30 Uhr werden die kommenden Schüler in der Aula von einer Lehrkraft beaufsichtigt. Ab 7:45 Uhr bzw. 8:30 Uhr dürfen die Kinder ins jeweilige Klassenzimmer gehen. Jeder Schüler bekommt einen eigenen Tisch für die kommenden Wochen zugeteilt. Die Platzzuweisung erfolgt vom jeweiligen Lehrer im Klassenzimmer. Die Schüler müssen auf ihren Plätzen bleiben, bis der Unterricht beginnt. Die Sitzordnung ist frontal angelegt. Die Tische sind so verteilt, dass mindestens der geforderte Abstand von 1,5 m zu anderen Schülertischen und dem Lehrerpult gewährleistet ist.
Jeder Schüler muss sein eigenes Material zuverlässig mitbringen. Es dürfen keine Stifte, Lineale, usw. mit Mitschülern ausgetauscht werden.
Der Präsenzunterricht wird 20 Schulstunden wöchentlich betragen. Es werden überwiegend die Fächer Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht unterrichtet. Sport- und Musikunterricht sowie Werken und Gestalten dürfen derzeit nicht stattfinden.
Wir haben uns dafür entschieden auf die Hausschuhpflicht zu verzichten, d.h. die Schüler gehen in Straßenkleidung in das jeweilige Klassenzimmer. Die Jacken und weitere Kleidungstücke wie Mützen, Schals werden auf den Stuhl gehängt. Somit wird ein Gedränge in der Garderobe vermieden.
Die unterrichtenden Klassenlehrer bringen die Schüler um 11:15 Uhr bzw. 12:15 Uhr zur Bushaltestelle und beaufsichtigen die Kinder dort bis zur Ankunft des Busses.
Bitte lassen Sie prinzipiell kranke Kinder zu Hause. Bei Auftreten von Erkältungs- und Atemwegsymptomen und bei „coronaspezifischen“ Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust von Geschmacks- und Geruchssinn, Hals- und Gliederschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall) müssen Schüler unbedingt zu Hause bleiben. Bitte informieren Sie stets sofort die Schulleitung über meldepflichtige Krankheiten, da wir den Sachverhalt umgehend dem zuständigen Gesundheitsamt weiterleiten müssen. Dieses trifft in Absprache mit der Schulleitung die weiteren Maßnahmen (z. B. Ausschluss einzelner Schüler vom Unterricht, Ausschluss eines Klassenverbands vom Unterricht, Information von Erziehungsberechtigten), die von den Schulleitungen umzusetzen sind.
Alle benutzten Räumlichkeiten werden täglich gereinigt und regelmäßig gelüftet.
Bitte besprechen Sie folgende Hygieneregeln vorab mit Ihrem Kind:
Die Schüler sollen stets die nächstgelegene Toilette nutzen. Der Toilettengang darf nur einzeln erfolgen.
Das Tragen von industriell gefertigtem Mund-Nasen-Schutz während des Unterrichts ist laut ministerieller Auskunft grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Ein selbst mitgebrachter Mund-Nasen-Schutz muss auf den Gängen, beim Toilettengang und in der Pause getragen werden. Ein Schal, Schlauchtuch oder ähnliches, was den Mund und die Nase bedeckt, gilt als ausreichend. Bitte sorgen Sie dafür, dass der Mund-Nasen-Schutz hygienisch in einem guten Zustand ist und täglich gewaschen wird.
Um die Maske sachgerecht zu verstauen, soll jedes Kind eine saubere Tüte (z.B. Gefrierbeutel) im Schulranzen haben, in der die Maske bei Nichtgebrauch aufbewahrt wird. Gut wäre auch, wenn Ihr Kind eine Ersatzmaske in der Schultasche hat, sollte die Maske kaputt gehen.
Benotete Leistungserhebungen sind bis zum Schuljahresende grundsätzlich nur noch möglich, wenn sie zur Bildung der Jahresfortgangsnote erforderlich sind. Sie setzen eine fundierte Erarbeitung und Sicherung der Inhalte im vorangegangenen Präsenzunterricht voraus und werden weiterhin nur in der Jahrgangstufe 4 angekündigt. Diese werden ggf. von allen Schülern der Klasse erbracht. Die dabei erzielte Note geht jedoch nur dann in die Jahresfortgangsnote ein, wenn sie zur Leistungsverbesserung beiträgt. Ein Rechtsanspruch der Erziehungsberechtigten auf die Durchführung von Leistungserhebungen besteht nicht.
Angesichts der besonderen Ausnahmesituation erhalten die Schüler der 2. Klasse in diesem Schuljahr im Jahreszeugnis keine Noten, sondern analog dem Jahreszeugnis der 1. Jahrgangsstufe ausschließlich Verbalbeurteilungen.
Die Noten für das Jahreszeugnis in den Jahrgangsstufen 3 und 4 werden grundsätzlich auf Basis der bisher erbrachten Leistungsnachweise gebildet. Ergänzende benotete Leistungserhebungen dienen ausschließlich der Leistungsverbesserung. Die Schüler der Gruppe A erhalten das Jahreszeugnis bereits am 23.07.2020, die Schüler der Gruppe B erhalten dieses am 24.07.2020.
Wir setzen zur Kommunikation innerhalb der Schulfamilie das Internetportal Schulmanager Online ein. Weitere Infos finden Sie hier