Krankmeldung/Entschuldigung
- Die Erziehungsberechtigten teilen der Klassenleitung am selben Tag vor Unterrichtsbeginn ein krankheitsbedingtes Fehlen im Schulbüro (über den SchulmanagerOnline oder telefonisch unter 08665-309) mit. Der Klassenleiter kann eine schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen einfordern.
- Weiterhin sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet ansteckende Krankheiten (z. B. Masern, Scharlach, Keuchhusten, Röteln, Windpocken…) oder beispielsweise Läusebefall o. ä. zu melden, um eine Ansteckung der Mitschüler zu verhindern. Wer an einer übertragbaren Krankheit leidet, darf die Schule so lange nicht betreten, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist.
- Die Schule fragt bei nicht gemeldetem Fernbleiben von Schülern spätestens 15 Minuten nach Unterrichtsbeginn bei den Erziehungsberechtigten nach. Alternative Telefonnummern (Arbeitsstelle, Mobiltelefon, Großeltern,…) werden zu diesem Zweck bereits zu Schuljahresbeginn erfragt und an der Schule bereitgehalten. Wir bitten Sie Änderungen umgehend mitzuteilen.
Ist eine Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten nicht möglich, so muss die Schule entscheiden, ob und wann es gerechtfertigt ist, die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu verständigen. - Aus Sorge um die Sicherheit Ihres Kindes bitten wir Sie bei längerer Krankheit Ihr Kind täglich an der Schule zu entschuldigen, damit ein eventuelles Fehlen des Kindes bemerkt wird.
- Besucht Ihr Kind die Mittagsbetreuung, bitte zusätzlich zur Schule auch direkt dort Bescheid geben.
- Bei auffälliger Häufung krankheitsbedingter Schulversäumnisse oder wenn Zweifel an der Erkrankung bestehen, kann von der Schulleitung die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangt werden.
Beurlaubung vom Schulbesuch
Eine Beurlaubung vom Schulbesuch kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen auf Antrag der Erziehungsberechtigten (über SchulmanagerOnline) erfolgen und wenn nachgewiesen wird, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat, die Schulferien zu verlängern. Wichtige Gründe können z. B. sein: persönliche Anlässe (z. B. Hochzeit, Jubiläum, Todesfall), unaufschiebbarer Behördentermin, Erholungsmaßnahmen, religiöse Feiertage etc. Anträge auf Beurlaubung sind so rechtzeitig bei der Klassenleitung einzureichen, dass u. U. erforderliche Rückfragen bei der Entscheidung berücksichtigt werden können. Über den Antrag entscheidet der Schulleiter.
Befreiung vom Sportunterricht
Längerfristige Befreiungen vom Sportunterricht erfordern ein ärztliches Attest, es sei denn die Beeinträchtigung ist offensichtlich (z.B. Gipsbein). Auch bei Vorliegen eines ärztlichen Attestes ist die Anwesenheit im Sportunterricht grundsätzlich erforderlich. Über Ausnahmen davon entscheidet die jeweilige Fachlehrkraft im Einvernehmen mit der Schulleitung.