Schülerunfälle

Schüler sind gesetzlich unfallversichert

Die Schülerinnen und Schüler sind auf den Schulwegen und in der Schule durch die gesetzliche Unfallversicherung umfassend gegen Unfälle versichert. Ob Ihr Kind beim Sportunterricht hinfällt, auf dem Schulweg selbst vom Fahrrad stürzt oder bei einer Rangelei verletzt wird: Es tritt grundsätzlich die gesetzliche Unfallversicherung ein. Sie wird aus Steuermitteln finanziert und schützt u. a. Kinder in Kindertageseinrichtungen genauso wie Schüler - und zwar kostenfrei für die Eltern.

Welche Unfälle sind zu melden?

Jeder Schul- und Schulwegeunfall von Schülern, der eine ärztliche Behandlung nach sich zieht, ist zu melden.

Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf den Schulweg, den Unterricht, die Pausen und darüber hinaus auf alles, was als "schulische Veranstaltung" gilt, sich also im organisatorischen Verwaltungsbereich der Schule ereignet. Dann besteht Versicherungsschutz auch außerhalb der Unterrichtszeiten oder an anderen Orten (z. B. Wanderungen, Klassenfahrt, Sportveranstaltungen...)

Beim Arzt

Teilen Sie dem behandelnden Arzt bitte mit, dass sich der Unfall in der Schule ereignet hat. Der Arzt rechnet direkt mit der Unfallversicherung ab. Die Chipkarte muss dem Arzt bei diesen Fällen nicht vorgelegt werden.

Meldung in der Schule

Der Unfall/Arztbesuch ist so schnell wie möglich in der Schule im Sekretariat oder bei der Lehrkraft zu melden, damit die Unfallanzeige zügig weitergeleitet werden kann.Wir benötigen für die Unfallmeldung folgende Angaben

  • Unfallzeitpunkt (Datum, Uhrzeit)
  • genauer Ort, an dem der Unfall sich ereignet hat (z. B. Pausenhof, Flur, Schulweg, Sporthalle...)
  • Ausführliche Schilderung des Unfallhergangs
    - Art der Veranstaltung (regulärer Unterricht, Sportveranstaltung, Mittagsbetreuung...)
    - genaue Umstände (z. B. Zusammenprall mit anderem Schüler, Sturz mit dem Fahrrad...)
    - besondere Bedingungen (z. B. Schneeglätte...)
  • Verletzte Körperteile (z. B. rechter Mittelfinger, linke Kopfseite...)
  • Art der Verletzung (z. B. Prellung, Knochenbruch, Platzwunde...)
  • Zeugen (Name/Anschrift)
  • erstbehandelnder Arzt (Name/Anschrift)

Der für unsere Schule zuständige Unfallversicherungsträger ist die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB).

Leistungen

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt alle Kosten für die medizinische Behandlung, wie Arzt und Krankenhaus, Medikamente und Kuren. Bei schweren Unfällen mit bleibenden Behinderungen werden auch Renten gewährt. Allerdings gibt es kein Schmerzensgeld.

Information über Leistungen der KUVB